Leistungen der Pflegeversicherung
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum Pflege benötigen, unterstützt Ihre Pflegeversicherung Sie bei der Finanzierung anhand bestimmter Festbeträge. Individuell können die Pflegekosten höher sein als diese festgelegten Beträge.
Wer ist pflegebedürftig?
"Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen": Zitat aus dem Pflegeversicherungsgesetz.
Wie sehen die drei Stufen
der Pflegebedürftigkeit aus?
Für eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst muss ein bestimmter Pflegebedarf vorliegen. Die Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität.
Stufe I
Erheblich Pflegebedürftig: Einmal täglich Hilfebedarf für zwei Verrichtungen von mindesten durchschnittlich 90 Minuten pro Tag, davon mehr als 45 Minuten für pflegerische Verrichtungen.
Stufe II
Schwerpflegebedürftig: Dreimal täglich Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten von mindestens 3 Stunden pro Tag, davon mehr als 2 Stunden für pflegerische Verrichtungen.
Stufe III
Schwerstpflegebedürftig: Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, von mindestens 5 Stunden pro Tag, davon mehr als 4 Stunden für pflegerische Verrichtungen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden über Leistungskomplexe bezahlt. Sie sind in Berlin und Brandenburg unterschiedlich geregelt.
Anschrift
Diakonie-Pflege
Simeon gGmbH
Rübelandstraße 9
12053 Berlin
Tel.: 030.689 04 - 137
Tel.: 030.689 04 - 134
Diese Dienstleistungen erhalten Sie hier:
Diakonie Stationen:
Heime:
teilstationär:
Demenz:
Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko. Es kann jederzeit jeden Treffen.
Kostenloses Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen sie unter folgender Nummer
Tel.: 0800 / 15 15 158

