Pflege & Betreuung
   in guten Händen

Pflege & Betreuung
   in guten Händen

maske
  • HAUPTMENÜ

  • Startseite
  • Aktuelles
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Angebote & Leistungen
  • Service-Portal
    • Informationsmaterial
    • Presse
    • Häufige Fragen
    • Lexikon
    • Partner
    • Links
  • Standorte & Anfahrt
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Impressum
  • BEREICHE

  • Diakoniewerk Simeon
  • Pflege & Betreuung
  • Wohnen & Gemeinschaft
  • Jugend- & Familienhilfe
  • Eingliederungshilfe
  • Soziales & Integration

    Schriftgröße ändernicon_schriftSchrift_anpassen3

    Sie sind hier: Diakonie-Pflege Simeon  >  Service-Portal  >  Lexikon

    Lexikon

    Hier finden Sie ein Sammlung aller wichtigen Fachbegriffe auf einen Blick.
    Damit wir diese Sammlung in Ihrem Sinne ergänzen können freuen wir uns, wenn Sie uns weitere Fragen stellen, die wir Ihnen hier beantworten können und damit diesen Service für alle Besucher noch verbessern. Informationen hierzu finden Sie rechts.

    Vielen Dank.
    Ihr Diakonie-Pflege Simeon Team


    Begriffsklärungen

    ambulante Hospizhelfer

    Lebenserfahrene Frauen und Männer aus verschiedenen Berufen mit einer speziellen Ausbildung und regelmäßiger Fortbildung. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, Schwerkranke und Sterbende zu begleiten, Hilfe und mitmenschliche Nähe anzubieten und, wo immer möglich, ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Hospizhelfer sind ehrenamtlich, also unentgeltlich tätig.

    Behandlungspflege

    Behandlungspflegen sind vom Arzt verordnet und müssen von der Krankenkasse bewilligt werden.Ausgeführt werden sie von Pflegefachkräften, z.B. Injektionen verabreichen, auch Insulin, Verbände erneuern, Medikamente verabreichen, Katheterversorgung, Anlegen von Infusionen, Dekubitusbehandlung, Blutdruckmessen und Blutdruckbestimmung.

    Fortbildungsangebot

    Allen Mitarbeitern stehen fortlaufend interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung.

    Gerontopsychiatrisch

    Die Gerontopsychiatrie (von griech. gérōn, „der Greis“ und psychiatrike, „die Seelenheilkunde“) ist ein Fachgebiet der Psychiatrie.

    Sie beschäftigt sich mit älteren Menschen und ihren psychischen Erkrankungen, d. h. mit Menschen jenseits des 60. Lebensjahres. Manchmal wird die Grenze auch schon beim 55. Lebensjahr gezogen.

    Krankheitsbilder der Gerontopsychiatrie:
    • Demenz
    • Depression
    • Schizophrenie

    gerontopsychiatrische Basisqualifikation

    Alle Mitarbeiter verfügen über das Grundwissen über psychische Veränderungen im Alter z.B. Alzheimer, Depression.

    Grundpflege

    Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, pflegerische Prophylaxen, Lagern und Hilfe bei der Mobilität.

    Härtefallregelung

    "Für die Feststellung eines außergewöhnlich hohen Pflegebedarfs im Sinne der Härtefallregelungen reicht es neben dem Hilfebedarf der Pflegestufe III und der zusätzlich ständig erforderlichen Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung aus, wenn eines der beiden Merkmale erfüllt wird: - die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ist mindestens 6 Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich. Bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die auf Dauer bestehende medizinische Behandlungspflege zu berücksichtigen.

    oder

    - die Grundpflege kann für den Pflegebedürftigen auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden. Das zeitgleiche Erbringen der Grundpflege des Nachts durch mehrere Pflegekräfte ist so zu verstehen, dass wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und des Nachts neben einer professionellen mindestens eine weitere Pflegekraft, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss (z. B. Angehörige), tätig werden muss. Durch diese Festlegung soll erreicht werden, dass nicht mehrere Pflegekräfte eines Pflegedienstes (§ 71 SGB XI) hier tätig werden müssen. Jedes der beiden Merkmale erfüllt bereits für sich die Voraussetzungen eines qualitativ und quantitativ weit über das übliche Maß der Grundvoraussetzung der Pflegestufe III hinausgehenden Pflegeaufwandes."

    Hauspflege

    Zur Hauspflege gehören Hilfeleistungen, die in heimischer Umgebung erbracht werden oder der Weiterführung des eigenen Haushalts dienen.

    Hierzu zählen:
    • Haushaltsführung
    • Hilfestellung bei der Körperpflege
    • Begleitung zum Arzt oder
    • Erledigung des Einkaufs

    häusliche Krankenpflege

    Vom Arzt verordnete medizinische Versorgungen, die zur schnellen Genesung beitragen sollen.

    In Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht und ist gesetzlich in § 37 SGB V [1] normiert (z. B.: Medikamentengabe, Verbandswechsel, aber auch Grundpflege und hauwirtschaftliche Versorgung).

    Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, einer Leistung der Pflegeversicherung.

    hauswirtschaftliche Versorgung

    Leistungen im Haushalt, die im engen Zusammenhang mit den medizinischen Leistungen stehen.

    Kombinationsleistung

    Eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung: private Pflege und Leistungen einer Sozialstation ergänzen sich.

    Kurzzeitpflege

    Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht eine teilstationäre Pflege nicht aus (das trifft besonders zu nach der Entlassung aus einem Krankenhaus, bei Krankheit und Urlaub von Pflegepersonen, bei nur schwer zu bewältigender Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit oder bei Baumaßnahmen in der Wohnung), besteht ein Anspruch auf kurzzeitige Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Diese Leistung ist auf 4 Wochen im Kalenderjahr und die Höhe von max. 1432.-€ begrenzt.

    Lukas 10

    Das Beispiel vom barmherzigen Samariter
    25 Da stand ein Gesetzeslehrer auf, und um Jesus auf die Probe zu stellen, fragte er ihn: Meister, was muss ich tun, um das ewige Leben zu gewinnen?

    26 Jesus sagte zu ihm: Was steht im Gesetz? Was liest du dort?

    27 Er antwortete: Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all deiner Kraft und all deinen Gedanken, und: Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst.

    28 Jesus sagte zu ihm: Du hast richtig geantwortet. Handle danach und du wirst leben.

    29 Der Gesetzeslehrer wollte seine Frage rechtfertigen und sagte zu Jesus: Und wer ist mein Nächster?

    30 Darauf antwortete ihm Jesus: Ein Mann ging von Jerusalem nach Jericho hinab und wurde von Räubern überfallen. Sie plünderten ihn aus und schlugen ihn nieder; dann gingen sie weg und ließen ihn halb tot liegen.

    31 Zufällig kam ein Priester denselben Weg herab; er sah ihn und ging weiter.

    32 Auch ein Levit kam zu der Stelle; er sah ihn und ging weiter.

    33 Dann kam ein Mann aus Samarien, der auf der Reise war. Als er ihn sah, hatte er Mitleid,

    34 ging zu ihm hin, goss Öl und Wein auf seine Wunden und verband sie. Dann hob er ihn auf sein Reittier, brachte ihn zu einer Herberge und sorgte für ihn.

    35 Am andern Morgen holte er zwei Denare hervor, gab sie dem Wirt und sagte: Sorge für ihn, und wenn du mehr für ihn brauchst, werde ich es dir bezahlen, wenn ich wiederkomme.

    36 Was meinst du: Wer von diesen dreien hat sich als der Nächste dessen erwiesen, der von den Räubern überfallen wurde?

    37 Der Gesetzeslehrer antwortete: Der, der barmherzig an ihm gehandelt hat. Da sagte Jesus zu ihm: Dann geh und handle genauso!

    Matthäus 25

    Vom Weltgericht
    31 Wenn der Menschensohn in seiner Herrlichkeit kommt und alle Engel mit ihm, dann wird er sich auf den Thron seiner Herrlichkeit setzen.

    32 Und alle Völker werden vor ihm zusammengerufen werden und er wird sie voneinander scheiden, wie der Hirt die Schafe von den Böcken scheidet.

    33 Er wird die Schafe zu seiner Rechten versammeln, die Böcke aber zur Linken.

    34 Dann wird der König denen auf der rechten Seite sagen: Kommt her, die ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der Erschaffung der Welt für euch bestimmt ist.

    35 Denn ich war hungrig und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen;

    36 ich war nackt und ihr habt mir Kleidung gegeben; ich war krank und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen.

    37 Dann werden ihm die Gerechten antworten: Herr, wann haben wir dich hungrig gesehen und dir zu essen gegeben, oder durstig und dir zu trinken gegeben?

    38 Und wann haben wir dich fremd und obdachlos gesehen und aufgenommen, oder nackt und dir Kleidung gegeben?

    39 Und wann haben wir dich krank oder im Gefängnis gesehen und sind zu dir gekommen?

    40 Darauf wird der König ihnen antworten: Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.

    41 Dann wird er sich auch an die auf der linken Seite wenden und zu ihnen sagen: Weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das für den Teufel und seine Engel bestimmt ist!

    42 Denn ich war hungrig und ihr habt mir nichts zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir nichts zu trinken gegeben;

    43 ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich nicht aufgenommen; ich war nackt und ihr habt mir keine Kleidung gegeben; ich war krank und im Gefängnis und ihr habt mich nicht besucht.

    44 Dann werden auch sie antworten: Herr, wann haben wir dich hungrig oder durstig oder obdachlos oder nackt oder krank oder im Gefängnis gesehen und haben dir nicht geholfen?

    45 Darauf wird er ihnen antworten: Amen, ich sage euch: Was ihr für einen dieser Geringsten nicht getan habt, das habt ihr auch mir nicht getan.

    46 Und sie werden weggehen und die ewige Strafe erhalten, die Gerechten aber das ewige Leben.

    modernes Wundmanagement

    Modernes Wundmanagement ist die professionelle feuchte Wundversorgung:

    - Schmerzlindernd
    - Verbesserung der Lebensqualität durch nicht so häufigen Verbandwechsel
    - schnelle und schonende Wundheilung

    PflEG

    Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (PflEG ) wurde entwickelt, um die Betreuung und Beaufsichtigung von Demenzerkrankten im Rahmen der Pflegeversicherung zu verbessern. Es richtet sich damit ausdrücklich an Demenzkranke, aber auch Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen.

    Pflegeberatung

    Für alle Pflegebedürftigen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, ohne das ein Pflegedienst bei ihnen tätig ist, schreibt das Pflegeversicherungsgesetz die Inanspruchnahme der Beratungsbesuche vor (die Pflegeberatungen dürfen nur durch die anerkannten Pflegedienste erfolgen und müssen von entsprechend qualifizierten Pflegekräften durchgeführt werden; bei Pflegestufe I und II müssen sie halbjährlich erfolgen, bei Pflegestufe III, vierteljährlich). Bei den Beratungsbesuchen im häuslichen Umfeld machen wir uns ein Bild von der Pflegesituation, den räumlichen Verhältnissen und von der Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln. Mit Hilfe dieser Informationen beraten wir dann über individuelle Möglichkeiten zur Sicherung oder Verbesserung der Pflege.

    Pflegegeld

    Geldleistung der Pflegeversicherung für selbst beschaffte Pflegehilfen: Pflegebedürftige können Pflegegeld beantragen und damit die Pflege durch Angehörige oder Nachbarn selbst sicherstellen; Das Pflegegeld beträgt bei:

    Pflegestufe 1 - 205€,
    Pflegestufe 2 - 410€,
    Pflegestufe 3 - 665€.

    Pflegehilfsmittel

    Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege oder tragen zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen bei, z.B. Rollstuhl, Toilettenstuhl, Rollator, Badelifter, Inkontinenzmaterial, Verbandsmaterial etc. Die Antragstellung erfolgt über die Pflegekasse.

    Pflegesachleistung

    Übernahme der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung durch geeignete professionelle Pflegekräfte einer Sozialstation. Die Inhalte der Pflege sind in "Leistungskomplexen" festgelegt.

    PflegeVG

    Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) ist die gesetzliche Grundlage der Pflegeversicherung und wurde 1995 eingeführt. Damit sind alle Bundesbürger im Falle einer Pflegebedürftigkeit versichert. Wird ein Mensch pflegebedürftig, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten der Grundpflege und häuslichen Versorgung in Form von Sachleistungen oder Geldleistungen.

    Psychosoziale Beratung

    Beratung durch eine/n Sozialarbeiter/in zu diversen Themen – zum Beispiel:

    • Beratung über soziale Rechte und Ansprüche
    • Beratung über das Pflegeversicherungsgesetz, die Leistungen der Krankenkasse, Betreuungsgesetz und andere Gesetze
    • Hilfestellung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen
    • Kostenklärung für Ihre Pflegekosten und Pflegehilfsmittel u.s.w.

    Qualitätsmanagement

    Durch Qualitätsmanagementsystem wird die Qualität aller Leistungen in allen Arbeitsbereichen ständig überprüft, weiterentwickelt und verbessert. Maßstab hierfür sind die Bedürfnisse und die Zufriedenheit der Kunden, Mitarbeiter und Kooperationspartner.

    Seelsorgerische Hilfe

    Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft wünschen sich oft Besuch eines Seelsorgers. Die Pflegenden benachrichtigen auf Wunsch des Pflegebedürftigen die entsprechende Gemeinschaft oder einem bestimmten Geistlichen um den sterbenden beim Beten zu unterstützen und ihm zu helfen, seinen Tod in Gelassenheit hinzunehmen.

    soziale Sicherung der privaten Pflegeperson

    Die Pflegekasse leistet auf der Basis des § 44 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, orientiert am Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und Umfang der erforderlichen Pflegeleistungen. Dadurch können Renten erworben werden. Es sind pflegende Personen in diese Regelungen einbezogen, die nicht erwerbsmäßig mindestens 14St./Woche einen Pflegebedürftigen zu Hause pflegen und nicht mehr als 30St. wöchentlich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.Bei der betreuenden Person muss Pflegebedürftigkeit nach dem Kriterien der Pflegeversicherung vorliegen. In der Zeit der Pflege ist die Pflegeperson auch automatisch in die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei einbezogen. Außerdem können Pflegepersonen, die in eine Erwerbsfähigkeit zurückkehren, ein Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz beanspruchen.

    stationäre Pflege

    Pflege in einer stationären Einrichtung (z.B. Pflegeheim) für Menschen, die rund um die Uhr Betreuung brauchen. Dies muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

    Tages- und Nachtpflege

    Teilstationäres Angebot, wo die Menschen tagsüber/nachtsüber betreut, versorgt und beschäftigt werden. Die Tagespflege ist eine gute Ergänzung zur häuslichen Versorgung und kann nach einem Krankenhausaufenthalt die rasche Rückkehr in das gewohnte Lebensumfeld fördern oder helfen, einen frühzeitigen Heimaufenthalt zu vermeiden.

    Verhinderungspflege

    Nach § 39 SGB XI kann Verhinderungspflege auf Kosten der Pflegekasse für längstens vier Wochen in Anspruch genommen werden, wenn durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe pflegende Angehörige vorübergehend nicht zur Verfügung stehen oder verhindert sind. Voraussetzung ist, dass die betreffende Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens bereits ein Jahr zu Hause gepflegt hat (die finanzielle Leistung der Pflegekasse beträgt maximal 1.510 € pro Jahr).

    Wohnraumanpassung

    Eine Form der Sicherheits-Prophylaxe: nötige Maßnahmen zur Erleichterung der Pflege und zur Sicherheit des Patienten, d.h. kleinere oder grössere Veränderungen (Umbaumaßnahmen) der Wohnung z.B. Haltegriffe an der Toilette, Badewanne, Dusche, Einbau eines Treppenliftes im Flur, Erhöhung der Toilette, Verbreiterung des Türrahmens etc. Ein Antrag kann bei der Pflegekasse gestellt werden.

    Anschrift

    Diakonie-Pflege
    Simeon gGmbH
    Rübelandstraße 9
    12053 Berlin

    Tel.: 030.689 04 - 137
    Tel.: 030.689 04 - 134

    © Diakoniewerk Simeon gGmbH

    Logo Diakoniewerk Simeon

    Diakonie-Pflege
    Simeon gGmbH